In der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) Baden-Baden arbeiten die Mitgliedsgemeinden in allen ökumenischen Anliegen zusammen.
Für die regelmäßige Zusammenarbeit innerhalb der ACK Baden-Baden gibt es zwei zentrale Gremien:
- Die ACK-Vollversammlung
- sowie der ACK-Vorstand mit dem ACK-Leitungsteam.
ACK-Vollversammlung
Die Vollversammlung ist das oberste Organ der ACK. Die Mitgliedsgemeinden entsenden je zwei Delegierte in die Vollversammlung. Sie tritt jährlich dreimal zusammen (die Satzung spricht von zumindest zwei Vollversammlungen im Jahr) und wird durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden einberufen.
Die Sitzungen der Vollversammlung sind in der Regel öffentlich. Die Vollversammlung behandelt grundlegende Fragen des ökumenischen Miteinanders in Baden-Baden und weltweit.
Dazu gehören:
- Umfassende Information über die Arbeit in den Gemeinden, über deren Strukturen, verantwortliche Personen und Aktivitäten. Sie dient dem Erfahrungsaustausch, der Planung gemeinsamer Aufgaben und deren Koordination.
- Gemeinsame Gottesdienste und Gebete, wie der zentrale ökumenische Gottesdienst am Pfingstmontag, der Weltgebetstag, das Ökumenische Hausgebet im Advent, die Nacht der offenen Kirchen, Taizégebete, die Friedensdekade usw.
- Kontakt und evtl. Zusammenarbeit mit weiteren christlichen Gemeinden oder Gruppen
- Dialog und Begegnungen mit anderen Religionen, insbesondere mit der israelitischen Kultusgemeinde und der muslimischen Gemeinde vor Ort
- Verantwortliche Zusammenarbeit mit der Stadt Baden-Baden bei Gedenkfeiern (wie z.B. anlässlich der Reichspogromnacht) und mit Behörden, Schulen, Verbänden und Gruppen
- Zeugnis und Auftreten in der Öffentlichkeit für Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung, wie es im konziliaren Prozess bereits grundgelegt ist
- Verbindung mit der ACK Baden-Württemberg und der ACK Deutschland
Zudem hat sie diese besonderen Aufgaben:
- Sie wählt den Vorstand und die Mitglieder des Leitungsteams für die Dauer von jeweils zwei Jahren und beschließt über die Aufnahme neuer Mitglieder.
- Sie richtet, wenn erforderlich, einzelne Arbeitskreise ein und wählt die Mitglieder hierfür.
- Sie beschließt über Kassenführung und sonstige finanzielle Angelegenheiten und verabschiedet den jährlichen Gesamt- und Kassenbericht.
- Sie nimmt die Einzelberichte der Arbeitskreise entgegen.
Von den jeweiligen Sitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Zur Vollversammlung gehören mit Stimmrecht: Die Delegierten aller Mitgliedsgemeinden sowie die durch die Vollversammlung berufene Mitglieder. Zur Vollversammlung gehören ohne Stimmrecht: Die Vertreter/Vertreterinnen der Kirchen und Gemeinden mit Gaststatus.
ACK-Vorstand und ACK-Leitungsteam
Der Vorstand besteht aus zwei Personen, die von der Vollversammlung auf zwei Jahre gewählt werden: Der/dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter / der Stellvertreterin. Die/der Vorsitzende lädt zur Vollversammlung und zu den Sitzungen des Leitungsteams ein und leitet diese. Der Vorstand vertritt die ACK nach außen.
Das Leitungsteam setzt sich zusammen aus dem Vorstand und sieben weiteren Personen, welche ebenfalls von der Vollversammlung gewählt werden. Insgesamt sollen drei Personen der römisch-katholischen Kirche, drei der evangelischen Landeskirche und drei der kleinen Kirchen dem Leitungsteam angehören.
Das Leitungsteam nimmt Anregungen auf und ist für die Durchführung von Beschlüssen verantwortlich. Es erstattet der Vollversammlung jährlich einen Bericht über seine Arbeit.
Es beruft, wenn erforderlich, Arbeitskreise auf Zeit. Es veranlasst Berichte aus den Arbeitskreisen und verwaltet die Finanzen.

Das aktuelle Leitungsteam beim jährlichen Gespräch "Stadt - Kirchen" im Juli 2020
